Günstige Beiträge und Top-Leistung!
Mit einer privaten Krankenversicherung
sichern Sie sich entscheidende Vorteile.
Fordern Sie den gratis
PKV-Vergleich an
und finden Sie Anbieter mit optimalen
Tarifen zu günstigen Konditionen.
Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
Wenn
Ihr Jahresbruttogehalt mindestens 49.500 Euro beträgt,
können Sie in die private
Krankenversicherung wechseln. Im Vergleich zur gesetzlichen
Krankenversicherung genießen Sie dann meist bessere Leistungen
bei niedrigeren Beiträgen.
Als
Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich jederzeit
privat krankenversichern.
Wer stattdessen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
bleibt, zahlt einkommensabhängige Beiträge für weniger Leistung.
Beamte,
Richter und Pensionäre sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen
haben Anrecht auf die Beamtenbeihilfe,
die mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar ist.
Auch hier gibt es entscheidende Unterschiede in den Kosten
und Leistungen.
Spätestens
mit 26 Jahren müssen Studenten selbst für ihre Krankenversicherung
aufkommen. Ob gesetzlich oder privat, hängt von den persönlichen
Zielen und Erwartungen ab und sollte in jedem Fall vorab
genauestens geprüft werden.
Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Wer
gesetzlich versichert ist und nicht in die private Krankenversicherung
wechseln kann, für den empfehlen sich Krankenzusatzversicherungen,
mit denen er seine Versicherungsleistungen entscheidend
verbessern kann.
Zwei entscheidende Änderungen in der aktuellen Gesundheitsreform,
ermöglichen immer mehr Arbeitnehmern ein Wechsel in die
private Krankenversicherung.
1. Herabsetzung der Pflichtversicherungsgrenze
Die Pflichtversicherungsgrenze, also die Einkommensgrenze,
ab der man als Angestellter oder Arbeitnehmer in die private
Krankenversicherung wechseln kann, ist ab 2011 zum ersten
Mal gesenkt worden. Das Jahresbruttogehalt, ab dem es möglich
ist, sich privat krankenversichern zu lassen, liegt nun
bei 49.500 Euro.
2. Verkürzung der Wartezeit
War es 2010 noch nötig, dass man als Arbeitnehmer mindestens
drei Jahre lang die Pflichtversicherungsgrenze überschritten
haben musste, um in die PKV wechseln zu dürfen, so
ist diese Frist ab 2011 auf ein Jahr herabgesetzt worden.
Vorteile der PKV
- Individuelle Tarifwahl
- Keine Praxisgebühr
- Freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Einbett- oder Zweibettzimmer
- Keine Zuzahlung für Medikamente
- Erstattung von Heilpraktikerbhandlungen
- Zum Teil Erstattung von Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden
- Hohe Erstattung für Sehhilfen
- Hohe Erstattung bei Zahnersatz
- Versicherungsschutz auch im Ausland
Werbung
Wer kann in die PKV?
Sie können sich privat krankenversichern, wenn Sie eine dieser Bedingungen erfüllen:
- Sie sind Arbeitnehmer mit einem Brutto-
Jahreseinkommen über 49.500 € /Jahr
- Sie sind Selbstständig oder Freiberufler
- Sie sind Beamter
- Sie sind Künstler oder Publizist
- Sie sind Student/Studentin mit einem
privat krankenversicherten Elternteil
Werbung
Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung