Im Zuge der Gesundheitsreform sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ab dem 01.01.2009 einen Basistarif anzubieten.
Leistungen und Umfang des Basistarifs sollen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, Wartezeiten und Risikozuschläge sind ausgeschlossen.
Der Basistarif steht allen Personen offen, die privat krankenversichert sind oder sein könnten, sowie allen Personen, die derzeit nicht krankenversichert sind. Eine Aufnahme in den Basistarif darf vom Versicherer nicht verweigert werden.
Die Prämien des Basistarifs richten sich nach Alter und Geschlecht des Versicherten und nicht nach Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder Einkommen.
Sie dürfen den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
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