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FAQ - Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Auf den folgenden Seiten haben wir
die wichtigsten Fragen zu den Themen
Private und gesetzliche Krankenversicherung
zusammengestellt und beantwortet.

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Was ist die Beitragsbemeßungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung?


Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird.

Im Jahr 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 43.200 Euro Brutto pro Jahr und gilt sowohl in den alten als auch den neuen Bundesländern. Das bedeutet, dass nur bis zu diesem Betrag Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet werden.

Häufig wird die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt, die angibt, ab welchem Einkommen man von der Versicherungspflicht befreit ist und in die private Krankenversicherung wechseln kann.


Alle Fragen zum Thema private Krankenversicherung:

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung?

Was geschieht mit meiner Altersrückstellung bei einem Anbieterwechsel?

Was ist der Basistarif?

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung?

Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung?

Welche Kündigungsfristen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer darf in die private Krankenversicherung?

Wer kann in den sogenannten Basistarif wechseln?


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