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FAQ - Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Auf den folgenden Seiten haben wir
die wichtigsten Fragen zu den Themen
Private und gesetzliche Krankenversicherung
zusammengestellt und beantwortet.

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Welche Kündigungsfristen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?


Pflichtversicherte können seit dem 01. Januar 2002 mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen. An die neue Kasse ist der Wechsler mindestens 18 Monate gebunden.

Erhöht Ihre Krankenkasse den Beitragssatz, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall muss keine Bindungsfrist beachtet werden, so dass es unerheblich ist, wie lange Sie bereits bei der Kasse versichert waren.

Die Kündigung muss der Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats vorliegen.

Gesetzlich freiwillig Versicherte (Angestellte mit einem Jahres-Brutto-Einkommen über 48.150 € und freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler) können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen.

Ein Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel berechtigt nicht mehr zum Kassenwechsel.

Bei den Regelungen zur Kassenwahl wird nicht mehr zwischen Pflicht- und freiwilligen Versicherten unterschieden.

Hinweis: Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (am besten per Einschreiben) ausgesprochen werden.


Alle Fragen zum Thema private Krankenversicherung:

Welche Kündigungsfristen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

Was geschieht mit meiner Altersrückstellung bei einem Anbieterwechsel?

Was ist der Basistarif?

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung?

Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung?

Welche Kündigungsfristen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer darf in die private Krankenversicherung?

Wer kann in den sogenannten Basistarif wechseln?


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