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Private Krankenversicherung - Jetzt Vorteile sichern!

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Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Wenn Ihr Jahresbruttogehalt mindestens 49.500 Euro beträgt, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung genießen Sie dann meist bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen.

Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Private Krankenversicherung für Selbständige

Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich jederzeit privat krankenversichern. Wer stattdessen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt einkommensabhängige Beiträge für weniger Leistung.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Private Beihilfeversicherung für Beamte

Beamte, Richter und Pensionäre sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen haben Anrecht auf die Beamtenbeihilfe, die mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar ist. Auch hier gibt es entscheidende Unterschiede in den Kosten und Leistungen.

Private Krankenversicherung für Beamte

Krankenversicherung für Studenten

Spätestens mit 26 Jahren müssen Studenten selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. Ob gesetzlich oder privat, hängt von den persönlichen Zielen und Erwartungen ab und sollte in jedem Fall vorab genauestens geprüft werden.

Private Krankenversicherung für Studenten

Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte

Wer gesetzlich versichert ist und nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, für den empfehlen sich Krankenzusatzversicherungen, mit denen er seine Versicherungsleistungen entscheidend verbessern kann.

Krankenzusatzversicherung

Profitieren Sie von der Gesundheitsreform 2011

Zwei entscheidende Änderungen in der aktuellen Gesundheitsreform, ermöglichen immer mehr Arbeitnehmern ein Wechsel in die private Krankenversicherung.

1. Herabsetzung der Pflichtversicherungsgrenze
Die Pflichtversicherungsgrenze, also die Einkommensgrenze, ab der man als Angestellter oder Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann, ist ab 2011 zum ersten Mal gesenkt worden. Das Jahresbruttogehalt, ab dem es möglich ist, sich privat krankenversichern zu lassen, liegt nun bei 49.500 Euro.

2. Verkürzung der Wartezeit
War es 2010 noch nötig, dass man als Arbeitnehmer mindestens drei Jahre lang die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben musste, um in die PKV wechseln zu dürfen, so ist diese Frist ab 2011 auf ein Jahr herabgesetzt worden.

Vorteile der PKV

- Individuelle Tarifwahl
- Keine Praxisgebühr
- Freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Einbett- oder Zweibettzimmer
- Keine Zuzahlung für Medikamente
- Erstattung von Heilpraktikerbhandlungen
- Zum Teil Erstattung von Naturheilverfahren   und alternative Heilmethoden
- Hohe Erstattung für Sehhilfen
- Hohe Erstattung bei Zahnersatz
- Versicherungsschutz auch im Ausland

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Wer kann in die PKV?

Sie können sich privat krankenversichern, wenn Sie eine dieser Bedingungen erfüllen:

- Sie sind Arbeitnehmer mit einem Brutto-
  Jahreseinkommen über 49.500 € /Jahr
- Sie sind Selbstständig oder Freiberufler
- Sie sind Beamter
- Sie sind Künstler oder Publizist
- Sie sind Student/Studentin mit einem
  privat krankenversicherten Elternteil

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Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung

F: Was geschieht mit meiner Altersrückstellung bei einem Anbieterwechsel?

A: Die Altersrückstellung ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaften von Ihren Beiträgen zurücklegen,... weiter

F: Was ist der Basistarif?

A: Im Zuge der Gesundheitsreform sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ab dem 01.01.2009 einen Basistarif... weiter

F: Was ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung?

A: Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers zur... weiter

F: Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung?

A: Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind unter anderem:

- günstige, leistung... weiter

F: Welche Kündigungsfristen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

A: Pflichtversicherte können seit dem 01. Januar 2002 mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen.... weiter

F: Wer darf in die private Krankenversicherung?

A: Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung... weiter

F: Wer kann in den sogenannten Basistarif wechseln?

A: Ab dem 01.01.2009 können alle Versicherten, die freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung... weiter

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